Allgemeine Geschäftsbedingungen

Frankfurter Blumenbote ist ein Service von Floristmeisterin Sabine Bauier-Hillmann

§ 1 Allgemeines
1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Frankfurter Blumenbote und dem Besteller gelten ausschließlich folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Frankfurter Blumenbote nicht an, es sei denn, dass sie ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hätte.
2. Da Blumen und Pflanzen höchst individuelle Produkte sind, sind alle Farb-, Form- und Größenangaben und sowie die bildlichen Darstellungen auf der Website www.trauerkranz-frankfurt.de und auf Prospekten und sonstigen Werbemitteln nur als beispielhaft zu verstehen. Frankfurter Blumenbote behält sich vor, die Zusammensetzung der Kränze und Gestecke saisonal bedingt zu variieren.
3. Um die Frische unserer Produkte sicherzustellen, können wir nur Bestellungen zur Auslieferung in Frankfurt am Main annehmen.

§ 2 Vertragsabschluss
1. Der Vertrag unter Einschluss dieser AGB´s zwischen dem Besteller und Frankfurter Blumenbote kommt dadurch zustande, dass der Besteller die von ihm in die Online-Eingabemaske auf der Website eingegebene Bestellung mittels Mausklick oder durch Betätigen der 'Enter'-Taste auf „Bestellung abschließen" als bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages an Frankfurter Blumenbote schickt und Kraut und Rosen dieses Angebot entweder durch schriftliche Bestätigung, auch per E-Mail, oder durch Lieferung innerhalb angemessener Zeit annimmt.
2. Frankfurter Blumenbote behält sich die Annahme des Angebotes insbesondere für den Fall vor, dass sich aufgrund der Angaben des Bestellers oder aufgrund eines nicht vertragsgetreuem Verhalten des Bestellers bei der Abwicklung eines anderen Kaufvertrages anzunehmen ist, dass der Besteller seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen wird; oder auf der Webseite Schreib-, Druck- oder Rechenfehler enthalten sind, die Grundlage des Angebotes des Bestellers geworden sind.
3. Der Vertragstext wird nach dem Vertragsabschluß von Frankfurter Blumenbote gespeichert.

§ 3 Lieferung
1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse innerhalb des angegebenen Liefergebiets.
2. Die anfallenden Versandkosten werden dem Besteller noch vor Abschluss der Bestellung auf der Bestellseite angezeigt. Der Versandweg wird von Frankfurter Blumenbote bestimmt. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, die außerhalb des Einflusses Frankfurter Blumenbote liegen, berechtigen Frankfurter Blumenbote , die Lieferfrist angemessen zu verlängern. Dies gilt auch, wenn die Lieferungshindernisse bei den Unterlieferanten Frankfurter Blumenbote eintreten.
3. Frankfurter Blumenbote ist zu Teillieferungen berechtigt. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden dem Besteller nicht in Rechnung gestellt.
4. Für den Fall, dass auf Grund fehlerhafter Angaben des Bestellers eine Zustellung der Sendung nicht erfolgen kann, behält sich Frankfurter Blumenbote vor, den Kaufpreis abzubuchen
5. Für den Fall, dass auf Grund der Nichtereichbarkeit des Empfängers eine 2. Zustellung nötig wird, behält sich Frankfurter Blumenbote vor, für die 2. Anfahrt Lieferkosten in Höhe der Expresslieferpauschale zu berechnen.

§ 4 Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufpreis sowie die ausgewiesenen Versandkosten sind ohne Abzug von Skonto mit der Bestellung fällig.
2. Der Besteller hat die Wahl zwischen den im Rahmen des Bestellvorgangs angebotenen Zahlungsarten. Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigt der Besteller die Bank hiermit unwiderruflich, Frankfurter Blumenbote seinen Namen und die aktuelle Anschrift mitzuteilen.
3. Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von Frankfurter Blumenbote.
4. Die Aufrechnung durch den Besteller ist nur zulässig, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 5 Widerruf
1. Der Widerruf ist bei verderblichen Waren, d.h. insbesondere bei Blumen und Pflanzen, ausgeschlossen.

§ 6 Gewährleistung und Haftung
1. Liegt bei Gefahrübergang ein Mangel des Liefergegenstandes vor, kann der Besteller Nacherfüllung entweder durch Mängelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung verlangen. Ist die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung unverhältnismäßig, so kann der Verkäufer die jeweils andere Art der Nacherfüllung wählen. Ist auch diese unverhältnismäßig oder ist der Verkäufer nicht zur Nacherfüllung in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus oder schlägt die Nacherfüllung in sonstiger Weise fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
2. Eine darüber hinausgehende Haftung des Verkäufers ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs- ausgeschlossen, soweit sie nur auf leichter Fahrlässigkeit beruht.
3. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für den Fall der Verletzung einer Garantie oder einer vertragswesentlichen Pflicht sowie bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz oder beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung jedoch auf den typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.
4. Der Haftungsausschluss gem. Abs.2 und die Haftungsbegrenzung gem. Abs.3 gelten nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 8 Sonstiges
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Kraut und Rosen in Frankfurt am Main. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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